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VOLKSBEGEHREN ENDET MIT GROSSEM ERFOLG

15.11.20 –

Der niedersächsische Landtag hat am 10. November einstimmig das Gesetzespaket zum sogenannten Niedersächsischen Weg beschlossen. Grünland und artenreiche Wiesen sowie Gewässerrandstreifen werden künftig besser geschützt, der Pestizideinsatz in wichtigen Naturbereichen wird verboten, der Wiesenvogelschutz wird ausgeweitet, heimische Baumarten gefördert und der Anteil des Ökolandbaus gesteigert. Ohne unser Volksbegehren hätte es diese Beschlüsse nie gegeben. Dank des Volksbegehrens gibt es jetzt verbindliche Gesetze und verbindliche Zusagen für wirksame Förderprogramme und Verordnungen. Es ist ein großer Schritt, dass die Landwirtschaft diese verbindlichen rechtlichen Regelungen jetzt ausdrücklich mitträgt, nachdem sie anfänglich ausschließlich auf freiwillige Vereinbarungen gesetzt hat.

Bis zum 1. November wurden 138.118 gültige Unterschriften abgegeben - mehr als fünfmal soviel wie in der ersten Phase eines Volksbegehrens erforderlich. Aufgrund der nun beschlossenen Gesetze hat der Initiatorenkreis entschieden, die Zulassung für die zweite Phase nicht zu beantragen und das Volksbegehren damit einzustellen, da die Bedingungen erfüllt sind unter denen wir darauf verzichten können, die Zulässigkeit unseres Volksbegehren bis zum 13.11. bei der Landeswahlleiterin zu beantragen. Das haben die 3 Trägerorganisationen des Volksbegehrens (Berufs- und Erwerbsimkerbund, NABU und GRÜNE) in einer gemeinsamen Pressekonferenz erklärt.

Überall im Land haben sich Aktionsbündnisse aus GRÜNEN, Umweltverbänden, lokalen Umweltgruppen, Imker*innen, etc. für das Volksbegehren gebildet. Es wäre schön, wenn diese Bündnisse auch über den Schluss des Volksbegehrens hinaus weiter Bestand haben. Jetzt kommt es darauf an ein Auge auf die konkrete Umsetzung zu haben:

  • Werden in den Unteren Naturschutzbehörden tatsächlich die vereinbarten neuen Stellen geschaffen?
  • Wie sehen die Gewässerrandstreifen im kommenden Jahr tatsächlich aus?
  • Wie läuft es mit dem Schutz der Wiesenvögel vor Ort?

Diese und weitere Fragen der Umsetzung werden nun kontrolliert und begleitet.

Wie Ihr der Gegenüberstellung entnehmen könnt, enthält der Niedersächsische Weg einige Verbesserungen für den Natur- und Artenschutz, die wir in unserem Gesetz nicht regeln konnten.

An einigen Stellen fehlen unsere Ansätze oder bleibt der Niedersächsische Weg hinter unserem Volkbegehren zurück. In anderen Bereichen hat der Niedersächsische Weg in der Kombination von rechtlichen Vorgaben und Förderprogrammen auch zu besseren Lösungen geführt, als wir sie mit dem Volksbegehren formulieren können. Resümierend kann man unseres Erachtens feststellen, dass es beim Niedersächsischen Weg gelungen ist, viele der Lücken die das dort erarbeitete Gesetz noch gelassen hat, über Verordnungen und Förderprogramme wieder aufzufüllen.

Bei aller Notwendigkeit, die Details zu würdigen und dabei auch selbstkritisch zu sein, sollte uns allen dabei klar sein:

Ohne das Volksbegehren hätte es den Niedersächsischen Weg niemals gegeben.

Erst durch den Start des Volksbegehrens hat sich die Landesregierung bewegt und die Verhandlungspartner an einen Tisch geholt. Ohne das Volksbegehren und den damit verbundenen zeitlichen Druck läge heute weder dieses Gesetz auf dem Tisch noch gäbe es die weiteren Vereinbarungen zur Artenvielfalt. Das ist ein großartiger Erfolg des Volksbegehrens.

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