
10.08.16 –
Alle fünf Jahre werden die Mitglieder der mehr als 2.000 Kommunalvertretungen in Niedersachsen gewählt. Das sind Regionsversammlungen, Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und Ortsräte. Gleichzeitig sind die Wählerinnen und Wähler in zahlreichen Kommunen dazu aufgerufen. Bei uns in Bassum werden dieses Jahr der Rat der Stadt und der Kreistag neu gewählt.
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet gemeldet sind und einen EU-Pass haben.
Wie wird gewählt?
Die kommunalen Vertretungen werden nach dem Dreistimmen-Wahlrecht gewählt: Wählerinnen und Wähler können auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Hierbei sind alle drei Stimmen gleich viel wert. Eine Aufteilung in Erst- und Zweitstimme, wie bei Bundes- und Landtagswahlen, gibt es nicht. Es gibt die Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens: Wer wählt, kann alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag oder einem/r einzigen Bewerber/in geben (kumulieren). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Listen oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber verteilt werden (panaschieren).
Wo wird gewählt?
Für die Stimmabgabe werden Wahlbereiche gebildet. Seinen eigenen Wahlbereich bekommt man mit den Wahlunterlagen mitgeteilt. Wer nicht zur Wahl erscheinen kann oder ohne sein Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann einen Wahlschein beantragen und seine Stimme per Briefwahl abgeben.
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