2014; Unser in die Jahre gekommenes Rathaus erfüllt schon seit längerem nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Rathaus, weder die Ausstattung noch die Barrierefreiheit erfüllen heutige Standards, aber auch der Energiehaushalt macht hier durchaus sorgen.

In einer nichtöffentlichen Sitzung (März 2014) des Fachausschusses für Wirtschaft wurde Alternativen und Erfordernisse diskutiert und die Verwaltung beauftragt für die entsprechenden "Zahlen" zu sorgen, konkretisierte Alternativen werden ab Juni besprochen und weitere Handlungsweisen festgelegt.
2016; Die gegenwärtigen Rathaus-Immobilien sind bezüglich ihrer Energieeffizienz und der Arbeitsbedingungen für die städtischen MitarbeiterInnen untragbar. Zudem ist das Rathaus weit davon entfernt, barrierefrei zu sein. Wir streben an, zukünftig ein nachhaltig gestaltetes und für Bassum repräsentatives Gebäude als Rathaus zu nutzen.

Um diese Investition besser kontrollieren zu können, bevorzugen wir nicht selbst zu bauen, sondern Flächen für das Rathaus anzukaufen. Dabei sind für uns das nachhaltige Bauen, die Energieeffizienz und die Vergabe an lokale Baufirmen von Bedeutung. Zur weiteren Beratung benötigen wir einen Bedarfsplan und alternative Kostenschätzungen.
2019; Nach einem zeitintensiven und wenig überzeugenden Ausschreibungsverfahren befürworten wir nach wie vor den Bau eines neuen Rathauses oder ggf. auch den Umzug in neue, zeitgemäße Räumlichkeiten.

Ein möglicher Neubau könnte sich – wenn es nach uns ginge - sogar als Vorbildprojekt für nachhaltiges Bauen seitens der Stadt Bassum erweisen. Unsere Hauptanliegen dabei sind der Klimaschutz (maximal mögliche Wärmedämmung und Verzicht auf fossile Brennstoffe beim Heizen), die Barrierefreiheit für alle Mitarbeitenden und Besuchenden des Rathauses sowie eine zeitgemäße technische und räumliche Ausgestaltung der Arbeitsplätze für alle Rathaus-Mitarbeitenden.
Die Konditionen für einen Neubau oder das Anmieten müssen allerdings vor den Steuerzahlenden vertretbar sein. Daher würde sich ein Neubau auf einem stadteigenen Grundstück, ggf. in der Kirchstraße, anbieten.
Wenn die oben genannten Konditionen stimmen, wäre das Anmieten von Räumlichkeiten auch in Ordnung.
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